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Existenzgründungsdarlehen nach dem Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitischen Rahmenprogramm (ARP) – InvestitionsBank Berlin (IBB)
Das ARP - Programm zielt auf den Aufbau einer selbständigen Existenz für Gründer. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Gründer in Berlin leben und erwerbslos bzw. von Erwerbslosigkeit bedroht sein. Das ARP - Darlehen zeichnet sich durch eine anfängliche tilgungsfreie Zeit von 2 Jahren bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren aus.
In Anlehnung an vergleichbare Kreditprogramme der KfW-Mittelstandsbank beträgt der Zinssatz 7,55 % nominal p.a.
Durch das Darlehen nach dem Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitischen Rahmenprogramm (ARP) sollen Existenzgründungen im gewerblichen - und im Dienstleistungsbereich gefördert werden.
Das ARP-Darlehen kann zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln verwendet werden. Auch Existenzgründer, die zum Zeitpunkt ihrer Gründung die Voraussetzungen zum ARP-Darlehen erfüllt hätten, können gefördert werden. Liegt die Gründung nicht länger als 5 Jahre zurück, können Darlehen für Wachstum und Festigung des jungen Unternehmens beantragt werden.
Wesentliche Bedingungen zum Erhalt einer Förderung sind ein schlüssiges Unternehmenskonzept und die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens.
Darüber hinaus sind auch beschäftigungsorientierte Genossenschaften antragsberechtigt, unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung 70 v.H. der eingetragenen Mitglieder der Genossenschaft gemäß der oben genannten Maßgaben antragsberechtigt wären.
Die Darlehenshöhe kann bis zu 30.000 Euro für einen einzelnen Antragsteller betragen. Bei Antragstellung mehrerer antragsberechtigter Personen für eine gemeinsame Existenzgründung beträgt der Höchstfördersatz 50.000 Euro. Die maximale Darlehenshöhe für beschäftigungsorientierte Genossenschaften beträgt 75.000 Euro.
Das ARP-Darlehen wird nachrangig zu vergleichbaren Produkten der KfW-Mittelstandsbank (KfW-Mikrodarlehen, KfW-StartGeld) vergeben. Das bedeutet, dass mindestens eine Geschäftsbank Ihren Antrag auf Finanzierung durch KfW-Mikrodarlehen oder KfW-StartGeld in den vergangenen drei Monaten vor Beantragung des ARP-Darlehens abschlägig entschieden hat.






